Prozess-Tag Nr. 2 vom 6. Mai 2024

Der VR verkündete, dass der RA Mohammed heute durch RA Nelly Koppeph ersetzt werde.

Aussage von Wolfram S. zur Person

Der vor seiner Verhaftung in Ettlingen ansässige Wolfram S., Jahrgang 1969, machte Aussagen zur Person und zur Sache.
Er berichtet, dass er der jüngere Bruder von zwei Geschwistern sei. Sein 2008 verstorbener Vater wäre ein Bergwerksarzt gewesen und habe seine Mutter als Sekretärin kennen gelernt.
Später habe sein Vater bei der Bundeswehr geforscht und danach bei der Johannes-Diakonie in Mosbach gearbeitet. Seine Familie sei 1969 von Mosbach-Waldtstadt nach Mosbach-Neckarelz umgezogen.
Im Jahr 1988 habe er sein Abitur gemacht und danach den Wehrdienst verweigert bzw. seinen Zivildienst gemacht.
Von März 1991 bis Januar 1997 habe er sein Studium der „Sensor-Systemtechnik“ an der Fachhochschule Karlsruhe absolviert.
Ab 1999 habe er bei HP gearbeitet und seit 2000 als Elektronik-Ingenieur bei „Agilent Technologies“. Dort sei ihm nach der Hausdurchsuchung im Dezember 2022 gekündigt worden.
Seit 2005 sei er nebenberuflich Fotograf bzw. Fotodesigner gewesen.
Er habe früher im Schnitt 4.500 Euro im Monat verdient.
Er habe am 1994 seine Lebensgefährtin M. S. kennen gelernt, sei 1999 mit ihr zusammen gezogen und habe ab 2007 mit ihr in Weingarten bei Karlsruhe zusammen gewohnt.
Im Jahr 2004 wurde sein Sohn geboren.
Im Jahr 2019 sei er ausgezogen und nach Ettlingen. Im Januar 2023 sei die Scheidung erfolgt.
In der Zeit 2021/22 habe er eine Ausbildung zum Schamanismus („Humanenergetik“) absolviert. Dabei gehe es „in ältere oder frühere Leben“. Ihm habe es geholfen sein „Geburtstrauma“ zu bearbeiten, was bei ihm eine mangelnde Bindungsfähigkeit und eine starke Hautkrankheit verursacht habe.

Aussage von Wolfram S. zur Sache

Sein Vater sei 1926 geboren und gehöre noch zur Kriegsgeneration. Dieser sei sehr vorsorge-getrieben gewesen. Sein Vater sei ein Kernkraftbefürworter gewesen, bis er eine Studie über die Leukämie-Verbreitung in Mosbach in der Nähe eines AKWs gelesen habe. Darauf sei er zu einem Kernkraftgegner geworden. Auch im Zusammenhang mit Atom-Unfällen habe sich sein Vater mit dem Thema Krisenvorsorge beschäftigt. Das habe auch ihn geprägt.
Er selber habe auch den Roman „Blackout“ von Markus Elsberg gelesen und sei dadurch aufgeschreckt gewesen.
In seinem Bekanntenkreis sei auch vom gepackten Fluchtrucksack die Rede gewesen. Er habe so etwas aber abgelehnt.
Auf die Frage eines Rechtsanwalts nach seiner politischer Einstellung antwortet S. mit „links-grün“.
Er würde sich kritisch mit dem Thema „Überwachungkapitalismus“ und Kritik an den „Big Five“ (Google, Meta, etc.) beschäftigen.
Seine Vision sei eine digitale Dorf-Cafe-Plattform, auch im Notfall zur Krisenvorsorge. Seine Hinwendung zu dem Thema sei durch Corona verstärkt worden: „Corona war eine heftige Zeit.“
Für seine Pläne habe er Kontakt zu ITlern aufgenommen.
Außerdem habe er Kontakt zu den ITlern Harald P. und Hannes H., den er über Alexander Q. kennen gelernt haben, bekommen.

Corona habe, so der Angeklagte, gezeigt wie empfindlich das System sei. Damals seien Menschen als Schwurbler von den Medien stigmatisiert worden.
Der Angeklagte meinte, er habe nie etwas mit den Themen Allianz etc. zu tun gehabt. Das Narrativ um die „Allianz“ habe er schon für möglich gehalten. Diese entstamme aus den Siegermächten. Er halte alles für möglich.

Man habe Heimatschutzkräfte für einen Systemzusammenbruch aufbauen wollen.
Ihm sei aber auch eine Verschwiegenheitserklärung vorgelegt worden. Er habe nicht gewusst, ob es den darin erwähnten Prinz Reuß überhaupt gab und konnte den Namen nicht zuordnen. Darin stand auch fett gedruckt etwas von „Todesstrafe“ bei Geheimnisverrat und er habe darüber gelacht. Das habe er nicht ernst genommen. Er habe gedacht: „Dann müssen sie mich umbringen, aber dann haben sie auch keinen ITler.“

Marco v. H. sei ihm seit dem Dezember 2021 bekannt. Damals habe es ein Treffen zum Thema Zivilschutz mit Mirka W., Ralf S. und Marco v. H. gegeben.
Irgendwann habe Mirka W. ihn kontaktiert. Man wolle einen „Zivilschutz“ für den „Tag X“ aufbauen.
Ein Treffen habe mit zwei Leuten aus Ettlingen bei Ralf S. in dessen Firma stattgefunden.
S. hat viele Vorräte für seine Dorfgemeinschaft angelegt.

Der Angeklagte berichte von einem Treffen am 7. August 2022 bei Andreas M. daheim in Neustetten. Mirka W. habe ihm die Verschwiegenheitserklärung vorgelegt.
Dabei sei ein Fragenkatalog für die „Heimatschutzkompanien“ (HSK) besprochen worden.
An die Wand wird der „Persönlicher Fragebogen HSK“ projiziert. Er enthält u.a. folgende Fragen.
„Sind sie mit dem COVID-19 Impfstoff geimpft?“
„Haben sie schon militärisch gedient? Oder Erfahrung mit Waffen?“
„Haben und/oder hatten Sie Kontakte zu Behörden der BRD egal ob privat oder beruflich?“
„Stellt es Ihnen eine Herausforderung dar mit Verstorbenen umzugehen?“

Angesprochen auf die Abfrage des Impfstatus meinte Wolfram S., dass er auch nachgefragt habe. Es sei darum gegangen, dass die gegen Corona Geimpften hätten sterben können.
Auf die Nachfrage, warum auch Waffenkenntnisse abgefragt wurden, meinte der Angeklagte, er habe schon bei Camouflage-Klamotten Probleme.
Der VR wendet ein, es sei ein Unterschied, denn Klamotten bekomme man auf der Königstraße und Waffen nicht.

Der Angeklagte berichtet, er habe fünf Notebooks für die Gruppe gekauft. Die Zahl zwölf, wie in der Anklageschrift angegeben, sei falsch. Er haben nur sechs für die „Heimatschutzkompanien“ angeschafft und eingerichtet. Er habe u.a. Linux und Nextcloud eingerichtet.
Er sei bis zum „Tag X“ im Panikmodus gewesen.
Es wird ein Entwurf „Wehrpass-MUSTER / der neuen Deutschen Armee“ für Manfred M. im Gericht an die Wand geworfen.
Eine Richterin fragt, warum denn da von der „neuen Deutschen Armee“ die Rede sei, er habe doch gesagt, dass man mit der Bundeswehr zusammen arbeiten wolle.
Der Angeklagte entgegnet, es sei gesagt worden, dass die Allianz neue Friedensverträge aushandeln werde und die Bundesrepublik vielleicht umbenannt werde, vielleicht auch dann die Bundeswehr.
Immer wieder behauptet der Angeklagte: „Das ist das Narrativ mit dem ich mich nicht beschäftigt habe.“ Außerdem meint er, er habe eine „katastrophale Allgemeinbildung“.

[11.30 bis 13.03 Uhr: Mittagspause]

Nach der Pause berichtete Wolfram S. von einem Anruf von Harald P. am 16. August 2022. Sie hätten sich dann am 21. August 2022 in einer Pizzeria in Sinsheim getroffen.
Am 30. August 2024 habe man sich bei bei Ralf S. in Horb getroffen. Beteiligte waren
Marco v. H., Alexander Q., Rüdiger v. P., Andreas M., Ralf S., Maximilian E., Thomas M. und Mirka W..
Es habe eine Präsentation über die Heimatschutzkampagnen gegeben. Der VR verliest eine Zeugenaussage, die u.a. militärische Rangordnungen und Waffen betrifft.
Der VR fragt nach, ob er nicht irritiert gewesen sei als über Waffen gesprochen worden sei.
Der Angeklagte verneint das. Es sei ja eine Zusammenarbeit mit der Bundeswehr geplant gewesen.
Er hätte ihre Planung als Ergänzung zum Zivilschutz verstanden.
Eine Richterin weist darauf hin, dass es nicht um Wasser oder Dosenbier gegangen sei, sondern um Waffen.
Der Angeklagte meint, man habe vielen Menschen helfen wollen. In Notfallsituationen würden Gefahren entstehen, z.B. durch Plünderer.
Die Richterin fragt, wozu man Geheimhaltungsvereinbarungen benötigt hätte.
Der Angeklagte meint, er habe dem überhaupt nichts beigemessen.
Der Angeklagte berichtet, es habe ein Schwanken zwischen „Angstszenario“ und „Sinnhaftigkeitsszenario“ gegeben. Man habe einen „Elektromagnetischen Impuls“ (EMP) und einen Blackout befürchtet. Der EMP hätte evtl. eine Bewusstseinserweiterung bewirken sollen.

Am 21. September 2022, also einen Tag vor dem „Tag X“ habe es Treffen mit Marco v. H. gegeben. V. H. habe weltweite große Veränderungen angekündigt, auch im Geld- und Energiesystem. Es solle ein Quanten-Internet eingeführt werden. Marco v. H. habe ihm erzählt: „Der Schöpfer habe jetzt genug.“
Dem Ganzen habe er nur „mäßig“ Glauben geschenkt.
Am 21. August 2022 gab es ein Treffen bei Andreas M.. Da versammelten sich alle in Erwartung des „Tag X“ am 22. September.
Er habe die Notobooks eingerichtet und sei dann wieder weggefahren.